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Die Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson an der Pflege verhindert oder muss einfach einmal ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer sogenannten Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege. 
 
Verhinderungspflege kann für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden, kann aber auch in kürzere Zeiträume, sogar stundenweise, aufgeteilt werden.
 
Verhinderungspflege wird durch unsere stationären,  ambulanten Dienste (Diakoniestationen) und Tagespflegen erbracht. 
 
Kosten
 
Die Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ein Bestehen des Pflegegrades für mindestens ein halbes Jahr. Die Pflegeversicherungen übernehmen Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag von € 1.612,-  pro Kalenderjahr.
 
Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen vor Ort beraten dazu und helfen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.