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Arbeiten in der Werkstatt

Organisatorisches und Arbeitsleben

Wie in jedem Arbeitsleben gibt es bei der Hoffnungstaler Werkstätten bestimmte Dinge, die zu beachten sind und Fragen, die Sie interessieren:

  • Wie kann ich einen Arbeitsplatz erhalten?
  • Wieviel verdiene ich?
  • Wie viele Stunden muss ich in der Woche arbeiten?
  • Habe ich Urlaub und wieviel?
  • Wo befindet sich mein Arbeitsplatz?

Diese Fragen werden auf dieser Seite beantwortet.

  • Aufnahme
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    In den Hoffnungstaler Werkstätten erhalten Menschen mit Behinderung entsprechend ihren individuellen Neigungen und Fähigkeiten anspruchsvolle und vielfältige Arbeitsangebote.

    Hinsichtlich der Art oder Schwere der Behinderungen bestehen keine Einschränkungen für die Aufnahme.

    Voraussetzungen für die Aufnahme ist das Vorliegen einer Behinderung, die mit so einer starken Einschränkung einhergeht, dass man nicht in der Lage ist, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.

    Sie sollten:

    • in der Lage sein, in der Gruppe mit anderen zusammen zu arbeiten und gut mit ihnen auszukommen,
    • am Arbeitsplatz weitgehend unabhängig von der Pflege sein,
    • nach der Qualifizierung im Berufsbildungsbereich selbständig in der Lage sein, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen.
    • Zur Aufnahme ist die Antragstellung durch die Bewerberin, den Bewerber bzw. seinen gesetzlichen Vertreter erforderlich.
    • Interessentinnen und Interessenten sollten sich frühzeitig an die Werkstatt und an das zuständige Reha-Team der Agentur für Arbeit wenden. In Einzelfällen kann auch der Rentenversicherungsträger zuständig sein.

    Für die Beantwortung von Fragen zur Aufnahme in die Werkstatt, eine individuelle Beratung oder Werkstattbesichtigung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste gerne zur Verfügung.

     

  • Der Weg zur Arbeit
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    Die Werkstätten sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Wir fördern alle Formen einer eigenständigen Anreise und übernehmen die Kosten für die Monatskarte von Bus und Bahn oder den Beitrag für den Erwerb der Wertmarke im Schwerbeschädigtenausweis.

    Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit kommen, werden Ihnen die Fahrkosten in Höhe der günstigsten Monatskarte Ihrer Fahrstrecke erstattet, aber nur anteilmäßig für die Tage, an denen Sie auf Arbeit waren.

    Es kann auch der Fahrdienst der Werkstatt in Anspruch genommen werden. Es fahren sowohl Kleinbusse in alle Orte des Landkreises als auch ein gut organisierter Werksverkehr von Eberswalde und Bernau.

     

  • Verdienst
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    Im Berufsbildungsbereich zahlt die Bundesagentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld in Höhe von 126 Euro pro Monat.

    Finanziert der Rentenversicherungsträger die berufliche Bildung, wird unter Umständen ein Übergangsgeld gezahlt (Informationen dazu erhält man beim Rententräger oder bei der Agentur für Arbeit).

    Die Werkstatt zahlt im Berufsbildungsbereich und für Beschäftigte im Förder- und Beschäftigungsbereich kein Entgelt.

    Im Arbeitsbereich zahlt die Werkstatt den Beschäftigten ein Entgelt. Dieses berechnet sich nach der aktuellen Entgeltordnung und wird in regelmäßigen Abständen geprüft und ggf. neu eingeschätzt.

    Das Entgelt setzt sich zusammen aus:

    • einem Grundbetrag von126 € 
    • einem von der Leistung abhängigen individuellen Steigerungsbetrag
    • dem Arbeitsförderungsgeld, das abhängig vom Arbeitsentgelt (= Grundbetrag plus Steigerungsbetrag) ist:
      • Entgelt bis 299 €: 52 € Arbeitsförderungsgeld
      • Entgelt über 299 € aber unter 351 €: Soviel Arbeitsförderungsgeld, dass sich zusammen 351 € ergeben
      • Entgelt 351 € und mehr: Kein Arbeitsförderungsgeld

    Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht. Viele der in den Werkstätten tätigen Menschen erhalten Sozialleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu decken.

    Das Werkstatteinkommen (ab dem Arbeitsbereich) wird nicht in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet. Nicht als Einkommen berücksichtigt werden:

    • Sozialversicherungsbeiträge
    • Arbeitsmittelpauschale i.H.v. 5,20 €
    • Arbeitsförderungsgeld i.H.v. 52 €
    • Freibetrag i.H.v. 62,75 € (= 12,5 % der Regelbedarfsstufe 1)
    • 50 % des den Freibetrag übersteigenden Entgelts

     

  • Rund um die Arbeit
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    Die Werkstätten sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 16 Uhr geöffnet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 bis 40 Stunden. Bei einer Teilnahme am Fahrdienst sind der Arbeitsbeginn und das Ende der Arbeitszeit abhängig vom Tourenplan. 

    Die Pausenregelung erfolgt entsprechend der Festlegungen des Bereiches bzw. der Arbeitsgruppen. Es gibt das Angebot einer Frühstücks- und einer Mittagspause.

    Arzttermine oder Behördengänge o.ä. sollen außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden. In besonderen Fällen können Ausnahmen gewährt werden.

    Veränderungen, wie z.B. Wohnungswechsel, eine neue Bankverbindung, ein Betreuerwechsel, Änderung bei Medikamenten etc. sollten Sie der Werkstatt umgehend mitteilen.

    Die Werkstatt bietet den Beschäftigten die Möglichkeit an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Die Kosten für das Mittagessen müssen von den Werkstattbeschäftigten bezahlt werden. Dafür gibt es folgende Begründung: Seit dem 01.01.2020 erfolgt laut der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt. Die Lebensmittelkosten des Mittagessens gehören zu den existenzsichernden Leistungen. Sie müssen von allen Werkstattbeschäftigten selbst getragen werden, wenn sie an der Mittagsverpflegung teilnehmen.  Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten ist ein Mehrbedarf gesetzlich anerkannt worden (§ 42b SGB XII). Werkstattbeschäftigte, die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen,  können diesen Mehrbedarf  beantragen und die Mittagsmahlzeit somit im Ergebnis unentgeltlich erhalten. Der Mehrbedarf entspricht dem Wert des Sachbezuges für ein Mittagessen. Er beträgt derzeit 3,80 Euro je Mittagessen und wird jährlich angepasst.

    Wichtig:

    Dieser nicht vom Regelsatz abgedeckte Mehrbedarf muss von den Leistungsberechtigten beim Sozialhilfeträger beantragt werden!

    Alle anderen Werkstattbeschäftigten (die keine Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen) müssen selbst für das Mittagessen aufkommen.

    Tipp: Wenn die WfbM das Mittagessen für einen höheren Betrag verkauft, sollte nachgefragt werden, ob ein Essensangebot möglich ist, das den Mehrbedarf nicht übersteigt

    Kein Werkstattbeschäftigter muss an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen. Das Angebot ist freiwillig. Man kann sich sein Essen selbst mitbringen oder ein anderes Essensangebot nutzen. Dann kann aber auch kein Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung geltend gemacht werden.

     

  • Urlaub und freie Tage
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    Die Werkstatt gewährt im Arbeitsbereich 30 Tage Urlaub und im Berufsbildungsbereich  35 Tage Urlaub.  Dieser Urlaub beinhaltet jeweils 5 Tage für schwer behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechend des Maßnahmebeginns im laufenden Kalenderjahr wird der anteilige Urlaub gewährt. Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen.

    Im Rahmen der Jahresplanung werden in der Werkstatt Schließzeiten vereinbart, wofür Urlaub zu verwenden ist. Diese Zeiten werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Ihren verbleibenden Jahresurlaub planen Sie nach Ihren Bedürfnissen unter Beachtung der betrieblichen Erfordernisse.

    Die Urlaubsplanung ist am Ende des Vorjahres, spätestens aber bis Ende Januar des laufenden Jahres einzureichen.

     

  • Im Krankheitsfall
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    Im Krankheitsfall ist am ersten Tag bis 7.30 Uhr eine Mitteilung an die Werkstatt zu geben.

    Danach müssen Sie zum Arzt gehen.

    Nach dem Arztbesuch informieren Sie die Werkstatt darüber, wann Sie beim Arzt vorstellig waren, über den Beginn und das Ende der Krankheit.

    Wenn Sie länger krank sind, müssen Sie wieder in der Werkstatt anrufen. 

    Auch das stundenweise Fernbleiben von der Arbeit aufgrund eines Arztbesuches ist schriftlich nachzuweisen.

    Bei längerfristiger Erkrankung wird die Maßnahme nach 42 Kalendertagen unterbrochen und die Zahlungen der Sozialbeiträge (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) eingestellt.

    Der Anspruch auf Krankengeld ist ggf. durch den gesetzlich bestellten Betreuer zu prüfen.

    Dieses gilt auch für Fehltage. Ab dem 1. Fehltag werden keine Sozialbeiträge gezahlt. Für unentschuldigte Fehltage wird kein Arbeitsentgelt gezahlt.

     

  • Therapeutische Angebote
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    Physiotherapeutische und ergotherapeutische Maßnahmen können nach Absprache und Vorlage einer ärztlichen Verordnung in der Werkstatt durchgeführt werden. In allen medizinischen und pflegerischen Fragen stehen uns ambulante Pflegedienste zur Seite.

     

  • Begleitende Angebote
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    Werkstatt soll mehr als Arbeit bieten. Sie soll Entwicklung ermöglichen und Gemeinschaft fördern. Deshalb unterbreiten wir Angebote, die

     

    • das Miteinander fördern
    • Möglichkeit geben, eigene Grenzen kennenzulernen
    • zur Stärkung des Selbstwertes beitragen
    • lebenspraktische Kenntnisse vermitteln
    • Anregungen für eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit geben.

    Die Angebote finden in der Regel während der Arbeitszeit statt.

    Arbeitsfördernde Angebote dienen der Erweiterung der persönlichen und lebenspraktischen Kompetenzen, sowie dem Erhalt der Gesundheit  und setzen bei den individuellen Interessen und Wünschen der Beschäftigten an. Dazu unterbreiten wir Angebote wie z.B.:

    • Ausgleichsgymnastik
    • Lauftraining
    • Fußballtraining
    • Drachenboot-Training
    • Bildend-künstlerische Förderung
    • Lesen / Schreiben / Rechnen
    • Miteinander klarkommen (Förderung der Sozialkompetenzen)
    • ZERA-Schulung
    • Redaktion Werkstattzeitung 
    • Übersetzung von Texten in leichte Sprache
    • u.v.m.

     

  • Berufsbildende Angebote
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    Berufsbildende Angebote werden durch den Berufsbildungsbereich geplant und organisiert. Sie dienen dem Erhalt und der Erweiterung von fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die man zur Ausführung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz benötigt.

    • Kundenkontakt
    • Kurse zum Umgang mit Maschinen und Geräten
    • Hygieneunterweisung
    • Schulung der Arbeitssicherheitsbeauftragten
    • Schulung berufsbezogener Kompetenzen (Staplerlehrgang, Telefontraining, PC-Kurs)
    • Betriebsbesichtigungen
    • u.v.m.

     

  • Angebote für Beratung, Seelsorge und geistliches Leben
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    Wir haben den ganzen Menschen im Blick: mit Körper, Geist und Seele.

    Deshalb bieten wir mit Festen und Feiern im Kirchenjahr, Andachten und Gottesdiensten im christlichen Geist einen Zugang zu den Kraftquellen des Lebens, zu lebendiger Glaubensvermittlung und gestalten diese für die besonderen Bedürfnisse der Beschäftigten.

    Wir arbeiten für eine Atmosphäre, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beschäftigte sich gegenseitig mit Achtung begegnen. Ein konstruktiver Umgang mit Fehlern und Schwächen ist uns sehr wichtig. Dazu haben wir besondere Bildungsangebote entwickelt.

    In Notsituationen stehen wir mit Beratung und Seelsorge zur Verfügung.

    Das sind unsere Angebote:

    • Mit einander Klarkommen - Werte, Normen, Glaubensfragen: Seminar zu sozialer Kompetenz und Lebensgestaltung
    • Segen empfangen - dem Himmel nahe sein: Andachten, geistlicher Beginn, biblischer Impuls/Besinnung bei Klausur und Beratung, Gottesdienstliche Gestaltung von Höhepunkten
    • Handlungshilfen in schwierigen Situationen: im Deeskalationsmanagement durch geschulte Sozialpädagogen

     

  • Berufliche Bildung
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    Sie haben die Schule beendet, einen Anspruch auf Werkstattförderung und wollen sich beruflich orientieren? 

    Im Berufsbildungsbereich der Werkstatt unterstützen wir Sie gern bei der Suche nach einer geeigneten beruflichen Perspektive, welche Ihnen eine selbstständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Hier lernen Sie unterschiedliche Arbeitsfelder kennen, absolvieren verschiedene Ausbildungseinheiten und erwerben theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Zunächst dient das dreimonatige Eingangsverfahren dem Kennenlernen der Werkstatt, der beruflichen Orientierung und Erprobung. Nach einem erfolgreichen Eingangsverfahren schließt sich die Berufliche Bildung an.

    Diese dauert in der Regel zwei Jahre. Entsprechend Ihrer Neigungen und Fähigkeiten können Sie sich in den verschiedenen Berufsfeldern der Werkstatt qualifizieren.

    Während dieser Zeit erarbeiten wir mit Ihnen berufliche Ziele. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Kompetenzen, Bedürfnisse und Fähigkeiten erstellen wir gemeinsam Eingliederungspläne, die wir regelmäßig mit Ihnen prüfen und fortschreiben.

    Weiterhin bieten wir Ihnen Perspektiven außerhalb der Werkstatt an. Durch die Organisation von Praktika in kooperierenden Unternehmen ermöglichen wir die Erprobung und Absolvierung des Berufsbildungsbereiches in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes. Die modern ausgestatteten, barrierefreien und hellen Räumen bieten eine tolle Atmosphäre zur Begegnung, zum Lernen und zur Erprobung von handwerklichen Kompetenzen.

     

  • Arbeitsplätze in Betrieben und Einrichtungen der Hoffnungstaler Werkstätten gGmbH
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    Wir bieten Arbeitsplätze in der Produktion und Verkauf von Produkten unserer eigenen Betriebe sowie in den Dienstleistungen unserer Einrichtungen.

    Im Förder- und Beschäftigungsbereich gestalten wir an den Standorten Biesenthal und Erkner für Menschen mit sher schweren und komplexen Beeinträchtigungen Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

    Arbeitsplätze außerhalb der Werkstatt befinden sich in vielen Firmen der Region Barnim und des Landkreises Oder/Spree. Dort haben Beschäftigte die Chance, einen Arbeitsplatz im Praktikum zu erproben und danach auch auf Dauer zu besetzen.

    Arbeitsangebote in unseren Werkstätten:

    • Lobetaler Bio-Molkerei in Biesenthal (Produktion von Joghurtprodukten, Sahne, saurer Sahne, Ayran und nach Bio Standard)
    • Lobetaler Bio-Ei (Tierhaltung und Produktion von Bio-Eiern)
    • Milchläden in Biesenthal und Lobetal
    • Barnimer Baumschulen am Standort Biesenthal
    • Pflanzencenter in Biesenthal
    • Haus Schwärzetal in Eberswalde ( Eventgastronomie )
    • Brockensammlung in Lobetal (Sachspendenaufbereitung und Verwertung)
    • Dienstleistungen (mobile Reinigungsdienstleistungen und Wäscherei Lobetal)
    • Garten- und Landschaftspflege in Lobetal
    • Gärtnerei in Lobetal (Anbau und Verkauf von Biogemüse und Biojungpflanzen)
    • Industrielle Fertigung am Standort Biesenthal (wie Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Recycling, Verpackung, Versand, Elektromontage 
    • Login Bernau (Beschäftigung für seelisch behinderte Menschen,  Arbeitsangebote sind: Industrielle Fertigung, Verpackung / Versand, Fahrradwerkstatt
    • Zierpflanzenbau Biesenthal (Aufzucht und Verkauf von Beet- und Balkonpflanzen, Frühjahrsblüher und Gemüsejungpflanzen; Gestaltung von Pflanzkörben, Gestecken und Blumendekoration)
    • Imbiss Kletterpause im Freizeitpark Irrlandia Storkow (Landkreis Oder-Spree)
    • Schneiderwerkstatt  am Standort Dreibrück (Ostprignitz-Ruppin)

     

  • Ausgelagerte Arbeitsplätze
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    Dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze in Kooperationsunternehmen des 1. Arbeitsmarktes gehören zum regulären Angebot der Hoffnungstaler Werkstätten gGmbH. Die Zielsetzung der ausgelagerten Tätigkeit besteht in der Erprobung von Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes und in der Anbahnung von Übergängen. Dazu arbeitet die Werkstatt eng mit Betrieben des ersten Arbeitsmarktes in der Region zusammen. Beschäftigte können hier ihre berufspraktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen erweitern und sich somit auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorbereiten.
    Durch diese Form der Beschäftigung werden den dort tätigen Menschen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgezeigt.

    Kurz:

    • Beschäftigte arbeiten auf Dauer in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes
    • Beschäftigte behalten den Werkstattstatus und somit den Schutzraum „Werkstatt“
    • Beschäftigte und der Betrieb werden kontinuierlich durch Fachkräfte der Werkstatt begleitet

    Wir beraten Sie gern.

  • Förder- und Beschäftigungsbereich
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    Der Förder- und Beschäftigungsbereich ist der Werkstatt angegliedert. Den hier tätigen Menschen werden Angebote zur tätigkeits- und arbeitsorientierten Förderung im Rahmen der gesellschaftlichen Teilhabe unterbreitet.

    In Ergänzung der Werkstattangebote richten sich die zu erbringenden Leistungen nach dem individuellen Bedarf der Beschäftigten. Im Rahmen einer tagesstrukturierenden Maßnahme halten wir Angebote zu einer bestmöglichen Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit in folgenden Bereichen vor:

    • Bestätigung und Ermutigung in der Persönlichkeitsentwicklung durch Kennenlernen 
      biblischer Geschichten und christlicher Werte
    • allgemeine und projektbezogene Bildung 
    • Lebenspraxis
    • Kommunikation
    • Kreatives Gestalten
    • Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben/ Erhalt und Förderung sozialer Fähigkeiten
    • emotionales Empfinden
    • Bewegung, Sport, Entspannung
    • musikalisches Erleben und Singen
    • Erhalt und Erlernen von Fähigkeiten im Bereich des Denkens und der Wahrnehmung
    • sinnliche Wahrnehmung
    • Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatttätigkeiten, Praktika in der Werkstatt)

    Grundlage der Betreuung und Förderung sind Eingliederungspläne, welche die individuellen Kompetenzen, Bedürfnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten berücksichtigen.

    Die modern ausgestatteten, barrierefreien, hellen und weiten Räume bieten eine tolle Atmosphäre zur Beschäftigung und Arbeit.

  • Beschäftigung für Menschen mit seelischer Behinderung
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    Menschen mit chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen verfügen über ein besonderes Potential an intellektuellen, handwerklichen und sozialen Fähigkeiten.

    Der Werkstattname „Login“ fokussiert das Ziel der Wiedereingliederung dieser Personengruppe in die Arbeitswelt. Hier begegnen sich Menschen mit ähnlichen Schicksalen, Problemen, Ansprüchen und Zielen.

    Arbeitsangebote:

    • Industrielle Fertigung (Montage, Metallbearbeitung)
    • Verpackung / Versand
    • Fahrradreparatur
    • Ausgelagerte Arbeitsplätze in Firmen
       

    Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung:

    • Hilfe zur Selbsthilfe, Krisenbewältigung
    • Grundlagen für den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben
    • ZERA – Schulung (Gruppentrainingsprogramm zum Zusammenhang von Erkrankung, Rehabilitation, Arbeit)
    • gemeinschaftsfördernde Angebote (Feste, Ausflüge)

  • Ansprechpartner
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    Aufnahmen/ der Weg zur Arbeit/ Verdienst/ Rund um die Arbeitszeit/ Urlaub und freie Tage/ Im Krankheitsfall:

    Sozialer Dienst Beratung
    Ansprechpartner: Steffi Kronfeldt
    Sydower Feld 1
    16359 Biesenthal

    mail: s.kronfeldt@lobetal.de

    fon:+49(0)3337 430-213
    fax: +49(0)3337 430-102

    Förder- und Beschäftigungsbereich:

    Bereichsleitung
    Ansprechpartner: Lorena Schlicht
    Sydower Feld 1
    16359 Biesenthal

    mail: l.schlicht@lobetal.de

    fon: +49(0)3337 430-220
    fax: +49(0)3337 430-102

    Berufsbildungsbereich/ berufsbildende Angebote:

    Bereichsleitung
    Ansprechpartner: Mike Pfennig
    Sydower Feld 1
    16359 Biesenthal

    mail: m.pfennig@lobetal.de

    fon: +49(0)3337 430-316
    fax: +49(0)3337 430-102