Unser FAQ-Bereich

Fragen und Antworten rund ums Spenden

Ihre Fragen und unsere Antworten

Hier beantworten wir Ihnen alle Fragen
zu Ihrer Spende

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können uns online Ihre Spende zukommen lassen – als Einmalspende oder Dauerspende.
  • Sie können bei Ihrer Bank eine Spende per Überweisung veranlassen.
  • Sie können telefonisch unter 03338 66263 sowie per Online-Bestellformular Überweisungsträger anfordern.
  • Sie können zu einem besonderen Anlass eine Spende schenken oder sich eine Spende wünschen.
  • Sie können in Ihrem Bekanntenkreis eine Spendenaktion organisieren.
  • Sie können die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal in Ihrem Testament begünstigen.
  • Sie können eine Zustiftung ins Stammvermögen der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal vornehmen.

Ja, Spenden für die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal sind steuerlich abzugsfähig.

Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher Zwecke sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke (Förderung des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, der Erziehung, der Jugendhilfe, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und der Förderung des öffentl. Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege) nach § 52, § 53 und § 54 der Abgabenordnung und nach dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Bielefeld-Außenstadt Steuer-Nr.: 349/5995/1007 vom 18.09.2023 für das Jahr 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung satzungsgemäßer, gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke verwendet wird.

Für Spenden bis 300,- Euro gilt der Kontoauszug Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Dazu kann ergänzend der obere Freistellungstext (zu finden auf der Rückseite des Einzahlungsbeleg unseres Überweisungsträgers) mit eingereicht werden – bzw. hier als Download heruntergeladen werden.

Auf Wunsch vieler Freunde und Förderer senden wir jedoch bereits für Spenden über 20,- Euro postalisch eine Zuwendungsbestätigung zu.

Um Ihre Spende an uns auf den Weg zu bringen, nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
IBAN: DE22 3506 0190 0000 2222 24
BIC: GENODED1DKD

Bank für Kirche und Diakonie eG

Wir freuen uns sehr über Dauerspenden. Sie machen unsere Projekte besser planbar und sichern eine längere Perspektive. Daneben wird auch die Verbuchung und Bearbeitung der Spende vereinfacht.

Sie können Ihre Dauerspende jederzeit kündigen. Ohne Angabe von Gründen reicht dazu ein kurzer Anruf, Tel. 03338-66263 oder eine E-Mail an spenden@lobetal.de

Sie können Ihre Adressdaten ändern und uns dazu eine E-Mail an spenden@lobetal.de schreiben oder den Dankort unter Tel. 03338-66263 anrufen.

Ja, die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal sammelt Sachspenden. Die gesammelten Spenden werden zum Teil wieder aufgewertet und dann bedürftigen Bewohnern oder den verschiedenen Wohnbereichen zur Verfügung gestellt. Der andere Teil wird kostengünstig im Secondhand-Basar der Brockensammlung Lobetal an interessierte Kunden verkauft. Für uns ist es auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Alle Sachspenden sollten noch so erhalten sein, dass sie für eine weitere Verwendung gut geeignet sind! (Unbrauchbare Artikel müssen wir teuer entsorgen.)

Jeweils Anfang Februar des Folgejahres senden wir Ihnen eine Jahresspendenquittung über Ihre im Vorjahr geleisteten Zuwendungen. Sollten Sie bisher keine Jahresspendenquittung erhalten, können Sie diese per Bestellformular anfordern.

Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch 03338-66263 oder per E-Mail an spenden(at)lobetal(punkt)de, sollten Sie eine ältere Jahresspendenquittung benötigen und diese noch nicht erhalten haben.

Alternativ stellen wir auch Sofortquittungen aus, z.B. bei Großspenden, Firmenspenden oder wenn eine Quittung als Privatperson unterjährig gewünscht wird.

Sollten Sie von uns Ende Februar keine Jahresspendenquittung erhalten haben, kann das zwei Ursachen haben:

Falls die betreffende Zuwendung bereits mit einer Sofortquittung bestätigt wurde, wird sie auf der Jahresquittung nicht nochmals vermerkt (jede Spende darf grundsätzlich nur einmal quittiert werden).

Spenden, die direkt vor Jahreswechsel per Lastschrift oder Überweisung angewiesen werden, treffen ggf. erst am ersten Werktag des neuen Jahres auf unserem Spendenkonto ein und erhalten somit eine Spendenquittung mit Datum des neuen Jahres (gesetzliche Vorschrift). Wenn die Spende bei Ihnen noch im alten Jahr vom Konto abging, können Sie mit der Kopie des Kontoauszuges vom Dezember und mit der Quittung zu dieser Spende von Anfang Januar versuchen, diese in den Lohnsteuerabzug des Alt-Jahres geltend zu machen. Es ist dann in der Regel kein Problem und obliegt dem Ermessen des Finanzamtes, dieses anzuerkennen für das alte Jahr.

Zu Geburtstagen, Jubiläen, aber auch zu Beerdigungen können Sie Ihre Gäste um Spenden statt Geschenke bzw. Blumen bitten, für einen Zweck der helfenden Nächstenliebe.

Es gibt dabei zwei Optionen für die Sammlung:

1. Sie sammeln selbst und nach der Feier überweisen Sie die Sammlung (der finanziellen Geburtstagsgeschenke) an unsere Stiftung. Bei dieser Option ging das Geldgeschenk zunächst in Ihr Vermögen über. Anschließend (bei Überweisung an unsere Stiftung) erfolgte ein Vermögensabfluss von Ihnen an uns. In diesem Fall können wir Ihnen als Sammelnden eine Spendenquittung ausstellen.

(Bittet hier einer der Gäste um eine Spendenquittung sollte es zwischen Ihnen und dem Gast zu einer einvernehmlichen Absprache (in Bezug auf die Spendenquittung) kommen und ggf. anschließende Information an uns).

2. Sie wollen eine Sammlung machen und informieren Ihrer Gäste dazu. Und die Gäste überweisen ihre Geschenk-Spenden direkt auf das Spendenkonto unserer Stiftung oder nutzen eine Sammelbox unserer Stiftung (die wir gerne zusenden / zur Verfügung stellen).

In diesem Falle sieht der Gesetzgeber einen Vermögensabfluss direkt vom Gast und unsere gemeinnützige Stiftung. Eine Spendenquittung würde hier nur den Gästen ihrer Feierlichkeit zustehen.

Gern stellen wir den beteiligten Personen eine Spendenbescheinigung über deren jeweils gespendeten Einzelbetrag aus. Setzen Sie sich dafür bitte mit unserem Dankort als Fachabteilung in Verbindung.

Grundsätzlich gilt, dass wir freie Spenden dafür verwenden können, wo die Hilfe am Nötigsten gebraucht wird. Das hilft uns sehr.

Gerne können Sie auch einen bestimmten Zweck zu unterstützen. Dazu können Sie auf dem Spendenformular den entsprechenden Spendenfonds auswählen. Auf Wunsch informieren wir Sie zudem darüber, wo Spenden gegenwärtig besonders dringend benötigt werden.

Sollte im Spendenformular Ihr Spendenwunsch nicht aufgeführt sein, genügt ein kurzer Anruf (Tel. 03338-66263) oder eine E-Mail an spenden@lobetal.de mit Hinweis zu Ihrer Spende und dem gewünschten Zweck.

Ja, wir sind zum Annehmen von Geldauflagen und Bußgeldern berechtigt.

Konto für Geldauflagen / Bußgeldzuweisungen:
Kontoinhaber: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
IBAN: DE77 3506 0190 0000 8888 85
BIC: GENODED1DKD

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank

Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal ist selbstständig und gehört zum Verbund der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Als einer der fünf Stiftungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen ist sie Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. und erklärt jährlich in einer Selbstverpflichtungserklärung, dass den Grundsätzen des Deutschen Spendenrates entsprochen wurde. Elemente der Grundsätze sind u.a.

  • die ordnungsgemäße Spendenbuchführung
  • die Einhaltung von Zweckbindungen für erhaltene Spenden und Nachlässe einschließlich der Erträge aus der Zwischenanlage bis zur entsprechenden Verwendung
  • die ordnungsgemäße zweckentsprechende Spenden- und Nachlassverwendung
  • die Einhaltung des Verzichts auf Provisionszahlungen bzw. Erfolgsbeteiligungen im Zusammenhang mit der Einwerbung von Spenden

Wir verwenden ihre Daten immer nur zweckgebunden bzw. für die Zwecke der Verbuchung, Quittierung und Bedankung Ihrer Spende und zur Zusendung des Lobetaler Freundesbriefes. Wir geben ihre Daten nicht an Dritte weiter.

Ja, Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf zu erfahren, welche auf Ihre Person bezogenen Daten wir speichern. Dazu können Sie sich gerne an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden:

Stabsstelle Recht/Versicherungen
v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
Stiftung Bethel
Königsweg 1
33617 Bielefeld
Telefon: 0521-144-3069

Die satzungsgemäßen Aufgaben Hoffnungstaler Stiftung Lobetal sind die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung der Wohlfahrtspflege, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Wissenschaft und Forschung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Diensten zur Behandlung, Betreuung, Förderung und Erfüllung der Teilhabeansprüche von Menschen mit epileptischen, seelischen und körperlichen Erkrankungen sowie Menschen mit Behinderungen.

Dazu gehört auch die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Wohnungslosenhilfe, von Schulen und Ausbildungsstätten sowie Diensten und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Unterhaltung einer Anstaltskirchengemeinde, von Gotteshäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten und Andachten und Angebote von Seelsorge in den Einrichtungen und Diensten. Sie kann auch solche Einrichtungen unterhalten, die mittelbar den genannten Zwecken förderlich sind. Die Stiftung führt wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben durch. Die Zweckverwirklichung erfolgt auch durch Öffentlichkeitsarbeit.

Die Stiftung engagiert sich in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie unterhält Einrichtungen und Dienste in

  • der Eingliederungshilfe ambulant und stationär
  • der Altenhilfe ambulant und stationär
  • der Hospizarbeit ambulant und stationär
  • der Suchthilfe ambulant und stationär
  • der Kinder- und Jugendhilfe ambulant und stationär
  • Kitas und Schulsozialarbeit
  • Angeboten für Geflüchtete
  • Medizinischen Angeboten ambulant und stationär
  • Bildung und Beschäftigung (Werkstätten) für Menschen mit Behinderung
  • Inklusiven Dienstleistungen wie Hotel und Gastgewerbe
  • der Ausbildung in sozialen Berufen

Zu den Einrichtungen der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal in Berlin gehört der Gemeindepsychiatrische Verbund und Arbeitsprojekte GPVA, die Wohnstätten Warschauer Höfe und die Schrippenkirche mit dem Hotel Grenzfall. Sie übernehmen die Betreuung und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen in den Stadtteilen Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain und Lichtenberg. Auf dem Lazarus Campus in der Bernauer Straße 115 befindet sich der Lazarus Hospizdienst (ambulant und stationär) sowie berufliche Schulen und Angebote der Jugendhilfe.

In Waltersdorf befindet sich am Fuße des Zittauer Berglandes die Pflegeeinrichtung Lazarus-Haus. Ebenfalls eine Einrichtung von Lobetal ist das Lazarus-Haus in Bad Kösen in Sachsen-Anhalt, bestehend aus seiner Pflegeinrichtung, einem Hospiz (Fertigstellung Sommer 2024) sowie einer Seniorenwohnanlage sowie das Michaelis-Haus in Bremen.

Das Diakonisches Werk Niederlausitz (DWNL) gGmbH ist 2018 eine Tochtergesellschaft der Hoffnungstaler Stiftung geworden. Die Gesellschaft ist in der Niederlausitz mit stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten der Altenhilfe tätig, aber auch mit Angeboten für Kinder- und Jugendliche, für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und für Migrantinnen und Migranten sowie geflüchtete Menschen aktiv. Mitgesellschafter ist der Kirchenkreis Cottbus.

Hier beantworten wir Ihnen alle Fragen zum
Vererben an die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal ist eine gemeinnützige diakonische Organisation, die sich in wichtigen Bereichen sozialer und medizinischer Arbeit für Menschen einsetzt. Vor allem Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen, Senioren, Schwerstkranke, Kinder und Jugendliche erhalten Hilfe und Unterstützung. In verschiedensten Wohn- und Beschäftigungsformen, therapeutischen Hilfen und Beratungsangeboten ist die Stiftung für sie da. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen, fördern und verwirklichen auf diese Weise Gemeinschaft.

Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal übernimmt somit eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft, die auch der zusätzlichen Förderung durch Privatpersonen bedarf. Ehrenamtliches Engagement, Spenden und Nachlässe helfen dabei entscheidend.

Ein Vererben an die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal macht dann Sinn, wenn auch Sie unsere Arbeit wertvoll finden und sie gern mit dem, was Sie Zeit Ihres Lebens geschaffen haben, unterstützen wollen.

Besonders wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, ist diese eine gute Möglichkeit, Bleibendes zu schaffen. Denn wenn im Erbfalle keine gesetzlichen Erben vorhanden sind und kein Testament vorliegt, erbt der Staat. Dies kommt tatsächlich ziemlich häufig vor.

Und zu guter Letzt: Als gemeinnützige Stiftung ist die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Erbe wird zu 100 % für die gute Sache verwendet.

Die gesetzliche Erbfolge unterteilt Erbinnen und Erben in verschiedene Ordnungen. Eine Erbin oder ein Erbe vorhergehender Ordnung, die bzw. der zum Erbfall lebt, schließt eine Erbin bzw. einen Erben nachfolgender Ordnung aus.

Hier sehen Sie eine kleine Übersicht zu den Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge.

Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft

Bei Eheleuten wird in der Erbfolge unterschieden zwischen einer Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung. Bei einer Zugewinngemeinschaft (Normalfall) erbt die überlebende Ehepartnerin bzw. der überlebende Ehepartner die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt.

Eheleute in Gütertrennung

Bei Gütertrennung (Ehevertrag) erben die überlebende Ehepartnerin bzw. der überlebende Ehepartner und die Kinder zu gleichen Teilen.

Das Gesetz sichert Ihren nächsten Angehörigen, also vorrangig der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner und Ihren Kindern, nachrangig auch Ihren Eltern und Enkeln (falls die Kinder bereits verstorben sind), einen Pflichtteil zu.

Dieser beträgt die Hälfte ihres jeweiligen gesetzlichen Erbteils und kann auch durch ein Testament nicht ausgeschlossen werden. Somit können Pflichtteilsberechtige im Normalfall nicht komplett „enterbt“ werden. Als seltene Ausnahmen gibt es schwerwiegende Gründe für die Pflichtteilsentziehung.

Eigene Geschwister oder Geschwister der Eltern und deren jeweilige Abkömmlinge, also Cousins und Cousinen etc., sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Sie müssen ein Testament aufsetzen, in dem Sie die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen.

Sie können ein eigenhändiges Testament verfassen oder ein notarielles Testament verfassen lassen. Das eigenhändige Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein, Ort, Datum und Ihre Unterschrift enthalten. Am besten wird es an einem Ort hinterlegt, an dem es leicht auffindbar ist.

Das notarielle Testament verfasst ein Notar für Sie. Er überzeugt sich von Ihrer Testierfähigkeit und hinterlegt das Testament beim Amtsgericht. So gesichert, dass das Testament gültig ist und es in jedem Fall gefunden wird.

Sie können die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal sowohl als Alleinerbin, als Miterbin, als Schlusserbin oder als Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament einsetzen. Dies kann zum Beispiel so lauten:

Alleinerbin

„Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal soll Alleinerbin meines Vermögens sein. Meine Nichte Kathrin Mayer erhält als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro.“

Miterbin

„Als Erbinnen setze ich zu ½ meines Vermögens meinen Sohn Ulrich Reckel und zu ½ die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal ein.“

Schluss- oder Nacherbin bei Ehepartnern:

„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserbin der zuletzt verstorbenen Person soll die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal sein.“

Vermächtnisnehmerin

„Meine Erbin ist meine Cousine Hella Sarow. Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal erhält als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe von 15.000 Euro.“

Sie können der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Häuser, Grundstücke oder Wohnungen vererben, vermachen oder schenken. Wir führen eine Vielzahl von Einrichtungen. Daher verfügen wir über eine Abteilung Immobilienmanagement, die sich in Immobiliensachen gut auskennt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir mit Ihrer Immobilie umgehen.

  1. Die Immobilie wird von einer unserer Einrichtungen genutzt, z. B. kann sie dann für Menschen mit Behinderungen oder Senioren verwendet werden.
  2. Die Immobilie wird an Dritte vermietet oder verpachtet. Die Einnahmen kommen den diakonischen Aufgaben zu Gute.
  3. Die Immobilie wird Preis verkauft zu einem Wert, der durch einen unabhängigen Gutachter ermittelt wurde.

In jedem Falle kommt sie den Menschen zugute, die die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal begleitet.

Sollten Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten verschenken wollen, wird die Schenkung bei einer Notarin oder einem Notar beurkundet. Dabei können Sie auch bestimmte Auflagen, z. B. ein lebenslanges Wohnrecht, festlegen.

Als Ihre Erbin übernimmt die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal die gesamte Erfüllung Ihres Erbes. Wir kümmern uns zuverlässig um Wohnungsauflösung, Kündigung von Zahlungen, Bestattung, Unterbringung von Haustieren und alles, was es sonst zu erledigen gibt.

Um dies zu unterstützen, können Sie unsere Hilfestellung „Anweisungen für den Fall meines Todes“ ausfüllen, in der Sie genau ankreuzen und auflisten, was zu beachten ist.

Wir regeln die Dinge professionell, in Ruhe und im Einvernehmen mit eventuellen Vermächtnisnehmerinnen und -vermächtnisnehmern sowie Miterbinnen und Miterben.

Sie können einen oder mehrere Bereiche benennen, in dem Ihr Erbe eingesetzt werden soll. Wichtig ist dabei, dass diese Formulierung so allgemein wie möglich und so konkret wie nötig ist. Die Zweckbindung eines Erbes ist bindend. Daher muss sie sinnvoll erfüllbar sein. Ein Beispiel für eine sinnvolle Formulierung wäre „Mein Erbe soll für Menschen mit Beeinträchtigungen eingesetzt werden.“ Nicht sinnvoll wäre „Mein Erbe soll für hörgeschädigte Menschen in Lobetal eingesetzt werden.“ Dieses Aufgabengebiet ist nicht in Lobetal vorhanden. Denn falls die Zweckbindung im Erbfalle nicht erfüllbar ist, können wir Sie nicht mehr fragen, wofür wir das Geld alternativ einsetzen sollen. Gern überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, was passend wäre.

Wenn Sie keine Zweckbindung bestimmen, wird ihr Erbe in dem Bereich eingesetzt, wo es am Nötigsten ist. Auch das ist eine sehr sinnvolle Sache.

Erbschaften und Vermächtnisse sind uns an den Stellen eine große Hilfe, wo wir keine öffentlichen Gelder erhalten. Dies ist zum Beispiel bei Investitionen der Fall. So helfen sie uns dabei:

  • neue Einrichtungen zu bauen - damit wir mehr Menschen helfen können
  • notwendige Modernisierungen durchzuführen, damit unsere Einrichtungen den Bedürfnissen der Menschen entsprechen, die in ihnen arbeiten und wohnen

Aber auch im Alltag der von uns begleiteten Menschen können sie viel bewirken. Zum Beispiel um

  • zusätzliche, aber wichtige, Hilfsangebote zu ermöglichen – wie zum Beispiel Gruppenreisen unserer Bewohnerinnen und Bewohner, Freizeitaktivitäten oder bestimmte Therapien, z. B. Tiertherapien sowie Anschaffungen für diese Bereiche.

Ja, das können Sie mit einem gemeinschaftlichen Testament, auch Berliner Testament genannt, tun. Es wird von zwei Ehepartnern oder Lebenspartnern gemeinsam aufgesetzt. Sein Ziel ist es, festzulegen:

  • dass die überlebende Partnerin zunächst Alleinerbin bzw. der überlebende Partner zunächst Alleinerbe ist.
  • wer nach dem Tode der bzw. des zuletzt Versterbenden Schlusserbin oder Schlusserbe sein soll.

Ob das gemeinschaftliche Testament nach dem Tode der ersten Partnerin bzw. des ersten Partners veränderbar ist, können beide gemeinsam festlegen. Wird es als eigenhändiges Testament verfasst, muss einer der beiden es handschriftlich aufsetzen und beide müssen es unterschreiben. Das gemeinschaftliche Testament kann auch notariell errichtet werden.

Eigenhändiges Testament

Wenn eine Person ein eigenhändiges Testament auffindet, ist sie verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abzugeben. Vom Nachlassgericht werden dann die Erbinnen und Erben informiert.

Notarielles Testament

Das notarielle Testament wird nach Erstellung beim Nachlassgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Bei Eintreten des Erbfalles wird das Testament vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet, das die entsprechenden Personen und Organisationen dann über das Testament und das Erbe informiert.

Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille der Erblasserin bzw. des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

Als gemeinnützige Organisation ist die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal von der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer befreit. Der Staat würdigt dadurch das gesellschaftliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger für die gute Sache. Das Wunderbare ist also: Eine Schenkung, bzw. ein Erbe oder Vermächtnis, das Sie der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal geben, kommt den Menschen, um die wir uns kümmern, in voller Höhe zugute.

Die korrekte Bezeichnung für das Testament ist:

Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
Bodelschwinghstraße 27
16321 Bernau OT Lobetal

Sie müssen niemandem Bescheid geben, den Sie im Testament bedenken.

Wir freuen uns aber, wenn Sie bezüglich einer Testamentsspende mit uns in Kontakt treten. Denn gerade, wenn Sie die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal als Erbin einsetzen, gibt es einiges zu besprechen. Wenn wir dies miteinander tun, können wir im Hinblick auf eine Bestattung, eine Wohnungsauflösung etc. alles so erledigen können, wie Sie es wünschen.

Sie können Ihr Testament zu jedem Zeitpunkt ändern oder durch ein neues Testament aufheben. Dies geht durch Vernichtung oder durch einen Ungültigkeitsvermerk.

Ein handschriftliches Testament in amtlicher Verwahrung wird mit der Herausgabe nicht gleichzeitig auch ungültig. In diesem Fall müssen Sie einen Ungültigkeitsvermerk über dem Text anbringen oder es vernichten.

Auch bei der Errichtung eines neuen Testamentes ist es ratsam, frühere testamentarische Verfügungen zu widerrufen. Damit beugt man Unklarheiten vor.

Ein notarielles Testament wird schon durch die Herausgabe aus der amtlichen Verwahrung an die Testierende bzw. den Testierenden ungültig.

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur gemeinsam aufgehoben werden. Beabsichtigt eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner allein, ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament zu Lebzeiten zu widerrufen, so kann dies nur in der Form einer notariellen Beurkundung und Zustellung an die andere Ehepartnerin bzw. den anderen Ehepartner erfolgen.

Wenn Sie die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal im Testament mit einer Testamentsspende (Erbschaft oder Vermächtnis) bedenken möchten, begleiten wir Sie auf diesem Weg.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie dies möchten. Oder wir besprechen gemeinsam in Lobetal oder an einem anderen Ort, wie Ihre Vorstellungen sind.

Dafür nehmen wir uns viel Zeit.

Auch kompetente Rechtsberatung vermitteln wir Ihnen gerne. Wir verfügen über ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten für Erbrecht bzw. Notarinnen und Notaren.

Und wenn Sie das Testament aufgesetzt haben, sind wir weiter für Sie da. Wir laden Sie zu Veranstaltungen für unsere Spenderinnen und Spender ein und senden Ihnen regelmäßig unsere Zeitschrift „Lobetal aktuell“ zu, wenn Sie das möchten. Gern telefonieren wir zwischendurch miteinander und melden uns zu Ostern und Weihnachten mit einem festlichen Gruß. Gelebte Nächstenliebe und persönlicher Kontakt sind uns auch in der Beziehung zu Ihnen wichtig.

Für weitere Fragen und Auskünfte ist Bettina Charlotte Hoffmann persönlich für Sie da. Sie bespricht mit Ihnen Ihre Wünsche und entwickelt mit Ihnen gute Lösungen. Auch bei der Suche nach einem professionellen fachlichen Rat und einem kostenlosen Beratungstermin unterstützt sie Sie gern.

Bettina Charlotte Hoffmann
Bethelweg 3
16321 Bernau OT Lobetal
fon: +49(0)3338-66-784
mail: zukunftstiften@lobetal.de