Verhinderungspflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn der Sie pflegende Mensch (z.B. Ihre Tochter) für einen begrenzten Zeitraum verhindert ist. Verreist Ihre Pflegehilfe oder ist sie aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert, haben Sie als Pflegebedürftiger einen Anspruch auf Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr in Höhe von bis zu 1510 €.
Die Verhinderungspflege kann formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn Sie schon seit mindestens einem halben Jahr einer Pflegestufe zugeordnet sind. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Die Verhinderungspflege ist, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, auch mit dem Angebot der Kurzzeitpflegepflege kombinierbar.
Wenn Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gern dazu.
Karin Abromeit
Leiterin Seniorenwohnpark Am Kirschberg Lobetal
Ute Friedrich
Heimkoordinatorin Seniorenwohnpark Am Kirschberg
Kirschbergweg 2-4
16321 Bernau OT Lobetal