Die Werkstatt gewährt 30 Tage Urlaub einschließlich der Ihnen gegebenenfalls zustehenden 5 Tage für schwer behinderte Arbeitnehmer. Entsprechend des Maßnahmebeginns im laufenden Kalenderjahr wird der anteilige Urlaub gewährt. Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen.
Im Rahmen der Jahresplanung werden in der Werkstatt Schließzeiten vereinbart, wofür Urlaub zu planen ist. Diese Zeiten werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Ihren verbleibenden Jahresurlaub planen Sie nach Ihren Bedürfnissen unter Beachtung der betrieblichen Erfordernisse. Die Urlaubsplanung ist am Ende des Vorjahres, spätestens aber bis Ende Januar des laufenden Jahres einzureichen.
Im Krankheitsfall ist am ersten Tag bis 7.30 Uhr eine Mitteilung an die Werkstatt zu geben. Der Krankenschein muss der Werkstatt spätestens nach 3 Tagen vorgelegt werden. Auch das stundenweise Fernbleiben von der Arbeit aufgrund eines Arztbesuches ist schriftlich nachzuweisen.
Bei längerfristiger Erkrankung wird die Maßnahme nach 42 Kalendertagen unterbrochen und die Zahlungen der Sozialbeiträge (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) eingestellt. Die /der Beschäftigte müsste familienversichert bzw. über die Grundsicherung krankenversichert werden (muss ggf. vom Betreuer veranlasst werden), falls nicht eine Weiterversicherung über den Rententräger erfolgt. Die Frist für diese Anmeldung beträgt bei der Krankenkasse 4 Wochen. Dieses gilt auch für Fehltage. Jedoch ab dem 1. Fehltag werden keine Sozialbeiträge gezahlt.
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Dreibrück
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Blütenberg
Biesenthal
Eberswalde
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Bernau
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Erkner
Storkow
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Bernauer Strasse 115
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T:/INTERNET/_admin/_Karten_Werkstaetten/Berlin/bernauer.htmlGastronomie in der Mitte Berlins an der Mauergedenkstätte
Britta Knopp
Leiterin Sozialer Dienst
Sydower Feld 1
16359 Biesenthal
Martina Schicker
Sachbearbeiterin
Sydower Feld 1
16359 Biesenthal