Nach den derzeitigen Bestimmungen zahlt die Bundesagentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld: im ersten Jahr im BBB monatlich von 62,- EUR und im zweiten Jahr 73,- EUR.
Wird die berufliche Bildung von den Rentenversicherungsträgern finanziert, wird unter Umständen ein Übergangsgeld gezahlt. (Informationen dazu beim Rententräger oder bei der Agentur für Arbeit!)
Die Werkstatt zahlt im BBB kein Entgelt.
Im Arbeitsbereich zahlt die Werkstatt den Beschäftigten ein Entgelt. Dieses berechnet sich nach der aktuellen Entgeltordnung und wird in regelmäßigen Abständen geprüft und ggf. neu eingeschätzt.
Ebenso wird den Beschäftigten im Arbeitsbereich das Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 26,00 € gezahlt. Das Arbeitsentgelt darf, zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld, den Betrag von derzeit 325,00 € monatlich nicht überschreiten. Ist das Arbeitsentgelt höher als 299,00 €, beträgt das Arbeitsförderungsgeld monatlich den Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt und derzeit 325,00 € (§43 SGB IX).
Beschäftigte im FBB erhalten kein Entgelt.
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Dreibrück
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Blütenberg
Biesenthal
Eberswalde
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Bernau
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Erkner
Storkow
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Bernauer Strasse 115
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T:/INTERNET/_admin/_Karten_Werkstaetten/Berlin/bernauer.htmlGastronomie in der Mitte Berlins an der Mauergedenkstätte
Britta Knopp
Leiterin Sozialer Dienst
Sydower Feld 1
16359 Biesenthal
Martina Schicker
Sachbearbeiterin
Sydower Feld 1
16359 Biesenthal