Der Wohn- und Betreuungsverbund ist eine vom Land Brandenburg anerkannte Einrichtung der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal für abhängigkeitskranke Frauen und Männer. Rechtsgrundlage der Einrichtung ist die Eingliederungshilfe §§ 53, 54 in Verbindung mit § 75 des Sozialhilfegesetzbuches XII.
Einrichtung
Der Christophorus-Hof ist im Zentrum von Rüdnitz an der Kreuzung nach Lobetal zu finden. Die Einrichtungen hat 23 Plätze. Es sind vorwiegend Einzelzimmer vorhanden.
In der Einrichtung finden abhängigkeitskranke Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr Aufnahme,
- die bereits entgiftet sind und noch der SOZIALEN THERAPIE bedürfen oder
- wenn eine Suchtbehandlung längere Zeit zurückliegt, aber nicht zu einer sicheren Abstinenz führte
Aufnahme
Vor der Aufnahme benötigen wir:
- den Sozialbericht
- die Kostenzusage
- die Übernahme der Kosten ist als Eingliederungshilfe gemäß §§ 53,54 SGB XII beim örtlichen Träger der Sozialhilfe mit folgenden Unterlagen zu beantragen:
- Sozialhilfeantrag
- Arzt- und Sozialbericht
- Freiwilligkeitserklärung
Angebot
Wir wollen abhängigkeitskranke Menschen die Teilnahme an gesellschaftlichen Bezügen durch ein differenziertes Angebot ermöglichen, z.B.:
- Unterstützung bei der Gestaltung des Tages
- Gruppentherapie
- Einzeltherapie
- Soziale Beratung
- Werk- und Arbeitstherapie
- Selbstversorgung und Anleitung bei der Alltagsbewältigung
- aktive Freizeitplanung- und gestaltung
Zielsetzung
- Konfliktlösung ohne Suchtmittel
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- Wahrnehmung eigener sozialer Rechte und Pflichten
- Unterstützung bei gelingender Beziehungsgestaltung
- Integration in die Arbeitswelt
- Einübung von Verselbstständigung und Loslösung
- Eingliederung in ein neues soziales Umfeld
Räumliche Vorausetzungen
- vorwiegend Einzelzimmer auf keinen Wohngruppen
- Gemeinschaftsräume
- Therapieräume
- Werkstätten
- Hofanlage und Garten Zum
Mitarbeiterteam gehören
- Sucht- und Sozialtherapeut/innen
- Sozialarbeiter/innen
- Hauswirtschaftsangestellte
- Arbeits- und Ergotherapeut/innen