Eine ambulante Hilfe beantragen Sorgeberechtigte immer beim zuständigen Jugendamt, welches bei Bewilligung (auch den durchführenden Träger auswählt.
Ob Erziehungsbeistandschaft, betreutes Wohnen oder Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) - unsere Arbeit mit Jugendlichen, Eltern oder ganzen Familien ist darauf ausgerichtet, dass wir gemeinsam mit den Betreuten vorhandene Stärken und Fähigkeiten aufdecken, Potenziale nutzbar machen und individuell zugeschnittene Lösungsstrategien entwickeln - die im Alltag auch tatsächlich durchführbar sind.
Gemeinsam mit unseren Klienten und deren Bezugspersonen suchen wir nach Gründen und Bedingungszusammenhängen für die bestehende Problematik und erarbeiten neue Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten. Darüber hinaus arbeiten wir schulische Defizite auf und leiten zu sinnvoller Freizeitgestaltung an.
Besondere Kompetenzen besitzen unsere MitarbeiterInnen, aufgrund der täglichen Arbeit im „Wendepunkt“, in der Betreuung von Jugendlichen aus, bei denen die Problematiken Drogenkonsum und / oder Psychosen bestehen.
Alle Kolleginnen der ambulanten Hilfe sind sämtlich in beide Bereiche – stationäre und ambulante Hilfen – eingebunden, können sich so austauschen, vertreten und erhalten professionelle Anleitung und aktuelle Fortbildungen.
Joachim Rebele
Leiter Wendepunkt
Jugendhilfeeinrichtung "Wendepunkt"
Dorfstr. 31
16321 Rüdnitz