Geld
Jeder Bewohner der Wohnstätte erhält vom Kostenträger einen sogenannten „Barbetrag“. Dieses Taschengeld kann in der Regel nach den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen ausgegeben werden. Viele Bewohner sparen auch monatlich kleine Raten, um an der jährlichen Urlaubsfahrt teilzunehmen. Die Menschen, die in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, können den Verdienst daraus bis zu einer bestimmten Höhe behalten. Wenn er höher ausfällt, muss ein Teil zur Deckung der Unterbringungskosten an den Kostenträger abgegeben werden.
Simone Klintworth
Aufnahme und Beratung, Leiterin Haus Sternblick / Häuser Am Prinzendamm, Deeskalationstrainerin
Platanenweg 3a
16818 Fehrbellin OT Dreibrück