Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann bei Verhinderung der Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Verreist die Pflegeperson oder ist sie aus anderen Gründen, z.B. Krankheit verhindert, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1510€, d.h. für maximal 28 Tage im Jahr.
Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse genehmigt, wenn der Antragsteller bereits seit mindestens 6 Monaten einer Pflegestufe zugeordnet ist.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Für eine ausführliche Information, sehen Sie sich bitte unser Leistungsangebot an!
Monika Minge
Leiterin Diakoniezentrum Werneuchen
Diakoniezentrum Werneuchen gGmhH
Altstadt 15
16356 Werneuchen