Verhinderungspflege

Gemeinsam schmeckt es besser


Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann bei Verhinderung der Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Verreist die Pflegeperson oder ist sie aus anderen Gründen, z.B. Krankheit verhindert, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1510€, d.h. für maximal 28 Tage im Jahr.

 

Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse genehmigt, wenn der Antragsteller bereits seit mindestens 6 Monaten einer Pflegestufe zugeordnet ist.

 

 

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

 

Für eine ausführliche Information, sehen Sie sich bitte unser Leistungsangebot an!

 

Kontakt und Information

Monika Minge
Leiterin Diakoniezentrum Werneuchen

Tel.: 033398 / 679-170
Fax: 033398 / 679-162

Diakoniezentrum Werneuchen gGmhH

Altstadt 15

16356 Werneuchen