Verhinderungspflege

Wir helfen, wenn Pflegepersonen verhindert sind


Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann bei Verhinderung der Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Verreist die Pflegeperson oder ist sie aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr in Höhe von bis zu 1510 €.

 

Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse genehmigt, wenn der Antragssteller schon seit mindestens einem Jahr einer Pflegestufe zugeordnet ist.

 

Wir beraten Sie gern dazu.

 

Kontakt und Information

Ulrike Fahlberg
Leiterin Altenpflegeheim Freudenquell

Tel.: 03334 / 250-0
Fax: 03334 / 250-498

Brunnenstr. 10

16225 Eberswalde